Wer ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, muss bestimmte Abgaben entrichten. Hier eine kurze Übersicht über die Steuern, die Sie als Immobilienkäufer erwarten:
Die Grunderwerbsteuer ist wohl die Steuer, über die sich Immobilienkäufer am ehesten freuen können, wenn man das überhaupt so sagen darf. Immerhin fällt sie nur einmal an und ist eine Form der Mehrwertsteuer, deren Höhe vom Kaufpreis abhängig ist. Die sogenannte Bemessungsgrundlage bestimmt die Höhe der Grunderwerbsteuer, und sie variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent (5,0 % in Rheinland-Pfalz). Der Eigentümer muss die Steuer spätestens einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids entrichten. In seltenen Fällen, in denen die Bemessungsgrundlage unter 2.500 Euro liegt, entfällt die Grunderwerbsteuer. Bei Schenkungen können jedoch auch Ausnahmen gelten.
Die Grundsteuer hingegen fällt regelmäßig an und bezieht sich auf den Besitz und die Bebauung von Grundstücken. Sie wird in der Regel quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres erhoben. Die Berechnung der Grundsteuer ist komplex, da sie verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel den Standort in den alten oder neuen Bundesländern, das zuständige Finanzamt und den Steuerhebesatz, den jede Gemeinde festlegt. Die Grundsteuer basiert auf dem festgestellten Einheitswert des Grundbesitzes, aus dem der Grundsteuermessbetrag berechnet wird. Dieser wird mit einer Steuermesszahl multipliziert, die von der Art der Nutzung des Grundstücks abhängig ist, zum Beispiel als Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbe. Anschließend wird der Hebesatz der Gemeinde angewendet, um die jährliche Grundsteuer zu ermitteln.
Wenn ein Eigentümer seine Immobilie innerhalb von weniger als zehn Jahren verkauft, muss er diesen Verkauf in seiner Steuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben. In diesem Fall fällt zwar keine Abgeltungssteuer an, jedoch wird der individuelle Einkommensteuersatz angewendet, der in der Regel deutlich höher ist als die Abgeltungssteuer. Erst nach Ablauf von zehn Jahren können Eigentümer die Gewinne aus einem Immobilienverkauf in vollem Umfang behalten.
Fazit: Steuern können teuer sein! Beim Erwerb einer Immobilie sollten Sie neben dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten im Blick behalten. Ihr Steuerberater berät Sie gerne ausführlich zu diesen Themen.