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Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Zeit, die oft auch mit einem geerbten Haus einhergeht. In solchen Momenten stehen wichtige Entscheidungen an, die gut bedacht sein wollen.

Erbfolge: Wenn kein Erbvertrag oder Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Als Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen haben Sie Vorrang vor Eltern, Geschwistern und anderen Verwandten. Manchmal gehören Sie auch zu einer Erbengemeinschaft, die gemeinsam über die Verwendung der Immobilie entscheiden muss.

Finanzen und Grundbuch: Ein geerbtes Haus klingt zunächst verlockend, aber was, wenn es mit hohen Schulden belastet ist? In einem solchen Fall können Sie das Erbe komplett ausschlagen, indem Sie innerhalb von sechs Wochen eine entsprechende Erklärung beim Nachlassgericht abgeben. Wenn Sie das Erbe annehmen möchten, genügt meist eine formlose Zustimmung oder Sie unternehmen einfach nichts. Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen wollen, beantragen Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags beim Grundbuchamt.

Verkehrswert: Es empfiehlt sich, den aktuellen Wert der Immobilie durch ein Gutachten ermitteln zu lassen, welches Zustand, Größe und Lage berücksichtigt. Dies ist insbesondere für die Erbschaftsteuer von Bedeutung, da das Finanzamt ansonsten einen Durchschnittswert ansetzt. Ein Gutachten kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern auszahlen und bildet eine solide Grundlage, wenn eine Veräußerung der Immobilie in Betracht gezogen wird.

Erbschaftsteuer: Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, dem Wert der Immobilie und deren Nutzung ab. Die höchsten Freibeträge gelten für Ehe- oder Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig ist, den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt zu melden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Haus mit einer Wohnfläche von maximal 200 Quadratmetern steuerfrei, wenn der Verstorbene dort gelebt hat und Sie als sein Ehe- oder Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre selbst bewohnen möchten.

Nutzung: Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie wirklich in das geerbte Haus einziehen? Passt die Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht, ist es möglicherweise besser, das Haus zu vermieten oder zu verkaufen.

Fazit: Ihre Entscheidungen sind von großer Tragweite. Nehmen Sie sich Zeit, um alles sorgfältig zu überdenken und bedenken Sie alle relevanten Aspekte, um die bestmögliche Weichenstellung vorzunehmen.

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