Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem durchdachten Plan und einer optimalen Umsetzung. Hier erfahren Sie, wie es geht…
Mit Sachverstand: Bringen Sie die aktuelle Gebäudestruktur zu Papier und notieren Sie alle relevanten Maße wie Längen, Breiten, Raumhöhen und Wandstärken. Achten Sie besonders auf tragende Elemente sowie Dämmungs- und Dichtungsmaterialien. Wenn Baustoffe und Konstruktionsarten nicht Ihr Fachgebiet sind, holen Sie sich professionellen Rat.
Mit Energiebewusstsein: Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten. Wenn die Immobilie nach dem 1. Februar 2002 den Eigentümer gewechselt hat, ist eine energetische Sanierung des Dachstuhls oder Dachgeschosses vorgeschrieben. Zudem müssen in der Regel Heizkessel, die vor 1990 installiert wurden, ausgetauscht werden. Holen Sie sich auch für weitere energetische Maßnahmen am besten einen Energieberater ins Haus! So erreichen Sie ein höheres Energie-Level und erhalten Klarheit für Ihre Kostenplanung.
Mit vorausschauendem Blick: Bedenken Sie, welche Komponenten in welchem Zeitraum erneuert werden sollten. Als Faustregel gelten: Tapeten und Innenanstriche, Teppiche, Flachdacheindeckung, Anstriche von Fenstern und Türen im Außenbereich sowie der Fassade alle fünf bis zehn Jahre; Dachrinnen, Fallrohre, Fußbodenbeläge, Heizungsteile, elektrische Steuerung, Verglasungen und Verfugungen im Außenbereich alle 15 bis 30 Jahre; Kamine, Dachziegel und Dachstuhl, Außenverkleidung, Fenster und Türen, Wasser- und Stromnetz, Bad- und Küchenausstattung, Putz und Fliesen im Innenbereich alle 30 bis 50 Jahre.
Mit rechtlichen Aspekten: Beachten Sie das Baurecht sowie die Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Ihre Bank bietet möglicherweise attraktive Modernisierungskredite an, und die staatliche KfW unterstützt bei energetischen Sanierungen. Informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden über Denkmalschutz und Bebauungspläne. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie eine Genehmigung, zum Beispiel für Nutzungsänderungen, den Dachausbau oder den Wintergarten, Modifikationen an der Schornsteinanlage oder der Gebäudestatik, Umbauten von Abwasseranlagen und auffällige Fassadenrenovierungen. Zwei bis drei Monate nach Antragstellung erhalten Sie die Freigabe zum Bau, für den Sie 36 Monate Zeit haben.
Mit Hilfe von Experten: Lassen Sie sich bei größeren Projekten von einem Architekten unterstützen, der Sie auch bei Bauanträgen und Zeitplänen berät. Für die Ausführung aller Arbeiten, die Sie nicht selbst übernehmen, stimmen Sie sich mit Handwerksmeistern ab. Treffen Sie vertragliche Vereinbarungen, auch bezüglich der Abrechnung nach Stundenlöhnen, Einheits- oder Pauschalpreisen.
Mit Vorsicht: Dokumentieren Sie die Baustelle mit einem Bau-Tagebuch, um eventuelle Unstimmigkeiten später belegen zu können. Überprüfen Sie die einzelnen Arbeiten und vergleichen Sie ihren Fortschritt mit Ihrer Zeitplanung. Abnahmen sind für Bauherren und Beauftragte wichtige Termine, denn sie bescheinigen die korrekte Vertragserfüllung durch den Handwerker.
Mit Sicherheit: Obwohl Handwerker für selbstverschuldete Schäden haften müssen, gibt es weitere Gefahrenstellen, wie die Absicherung der Baustelle oder marode Bausubstanz. Denken Sie an die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung für alle Helfer, die nicht durch ein Unternehmen an der Sanierung beteiligt sind, und an die Erneuerung Ihrer Gebäudeversicherung, wenn sie durch den Umbau ihre Gültigkeit verliert. Eine Bauwesenversicherung deckt zudem das Risiko von Sachbeschädigung oder Diebstahl während der Sanierung ab. Lassen Sie sich außerdem die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten zeigen.
Fazit: Planen Sie sorgfältig mit Blick auf Zeit und Budget und holen Sie sich Hilfe, wo sie benötigt wird. Gerne unterstützen wir Sie dabei, denn wir kennen die Experten – vom Fachhändler über den Handwerksbetrieb bis hin zum Architekten.