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Energieausweis

Die Wahl des richtigen Energieausweises ist keine leichte Entscheidung für Hauseigentümer, aber dennoch wichtig, da er vorgeschrieben ist und zehn Jahre lang gültig bleibt.

In der Regel stehen zwei Varianten zur Auswahl: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Hier eine kleine Entscheidungshilfe, um die passende Option zu finden, je nach Art der Immobilie.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre und gilt für das gesamte Haus. Er berücksichtigt vorübergehende Leerstände sowie lokale Witterungsverhältnisse und gleicht den Dämmzustand des Hauses mithilfe eines rechnerischen Klimafaktors aus. Der Verbrauchsausweis ist für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Wohnungen vorgeschrieben und für alle Wohnhäuser, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.

Der Bedarfsausweis basiert auf dem theoretischen Energiebedarf des gesamten Hauses und erfordert ein technisches Gutachten, das bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Fenster- und Dämmungsqualität bewertet. Er kommt automatisch bei Neubauten zum Einsatz und ist für unsanierte Häuser mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die die Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen. Liegt der „Primärenergiebedarf“ über dem „Endenergiebedarf“, wird eine Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger vermutet.

Zusätzlich zur Wahl zwischen den Ausweisvarianten wurden Effizienzklassen eingeführt, die die Einteilung in Energieeffizienzklassen von A (sehr effizient) bis H (ineffizient) ermöglichen. Passivhäuser erhalten das Label „A+“, während ungedämmte Altbauten mit einem „H“ bewertet werden.

Die Kosten für einen Verbrauchsausweis sind vergleichsweise gering, da er online mit Angaben zum Gebäude und Verbrauch aus den letzten drei Heizperioden bestellt werden kann. Für einen Bedarfsausweis hingegen müssen zertifizierte Experten die Immobilie untersuchen, was mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen kann. Hauseigentümer, die keinen Energieausweis vorlegen, riskieren eine Höchststrafe von 15.000 Euro. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen ein Ausweis nicht erforderlich ist, wie etwa bei Häusern mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern, denkmalgeschützten Gebäuden und ausschließlich selbst genutzten Einfamilienhäusern.

Fazit: Ein Energieausweis ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienverkaufs, um Käufern oder Mietern Informationen über die Energieeffizienz des Hauses zu bieten. Bei Bedarf können wir Sie gerne mit einem qualifizierten Energieberater in Verbindung bringen.

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